Zweck der Versicherung

Gegenstand der Versicherung ist das, was die Police abdecken soll. Mit anderen Worten, es ist das, was der Versicherer im Schadensfall durch eine Entschädigung ausgleichen will.

Zweck der Versicherung

Mit anderen Worten, der Gegenstand der Versicherung ist das Element, das auf den Schutz abzielt, und seine Art variiert je nach Art der Police, auf die wir uns beziehen.

Es ist wichtig, den Versicherungsgegenstand zu bestimmen, denn davon hängt die Entschädigung ab, zu der der Versicherer im Schadensfall vertraglich verpflichtet. So hat beispielsweise ein Eigenheim nicht denselben Wiederbeschaffungswert wie ein Auto.

Ebenso ist bei der Bestimmung des Versicherungsgegenstandes klar, was die Ausschlüsse sind. Wenn es sich beispielsweise um eine Feuerversicherung handelt, die ein Haus schützt, berücksichtigt diese nicht den Schaden, den der Versicherte aufgrund desselben Anspruchs an seiner Gesundheit erleiden kann.

Eine andere Möglichkeit, den Gegenstand der Versicherung zu verstehen, ist der Ersatz des durch ein bestimmtes Ereignis verursachten wirtschaftlichen Schadens. Dies im Rahmen eines zwischen dem Versicherer und seinem Kunden geschlossenen Vertrages.

Der Zweck der Police ist für den Versicherungsmarkt so wichtig, dass sich daraus verschiedene Kategorien ergeben, insbesondere die beiden wichtigsten, die Personenversicherung und die Sachversicherung. Letztere sind beispielsweise für bewegliche oder unbewegliche Sachen versichert, die eventuell beschädigt werden können.

Beispiele für Versicherungsobjekte

Einige Beispiele für Versicherungsobjekte sind:

  • Bei der Personenversicherung ist es die Person selbst. Damit sind die verschiedenen Umstände abgedeckt, die sich darauf auswirken könnten, wie Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
  • In der Sachversicherung ist der Schutzgegenstand, wie oben erwähnt, ein Vermögenswert. Bei der Kfz-Versicherung wäre es beispielsweise das Auto, bei der Hausratversicherung das Haus.
  • Bei einer Haftpflichtversicherung entspräche der Versicherungsgegenstand den Folgen der Fahrlässigkeit. Es kann sich beispielsweise um eine Berufshaftpflichtversicherung handeln, die gegen Ausfälle bei der Ausübung einer Tätigkeit abdeckt. Diese Fehler können zu einer eventuellen Klage gegen den Arbeitnehmer führen.